Leistungen
Folgende Leistungen hält die FBG für ihre Mitglieder vor:
- Beratung
Die FBG berät den Waldbesitzer in allen waldbaulichen Fragen wie:
- Beantragung von Erstaufforstungsgenehmigungen
- Aufforstungsplanung und Materialbeschaffung mit entsprechenden Mengenrabatten
- Jungwaldpflege, Auslesedurchforstung, Zielstärkenutzung
- Pflegeschnitte und Wertastung
- Waldschutz
- etc.,
- sowie Schulungen zu waldbaulichen Fragestellungen.
Diese Beratungstätigkeiten sind kostenlose Serviceleistungen des Vereines!
- Betreuung
Die FBG betreut den Privatwaldbesitzer und seinen Wald auch nach Abschluss einer Maßnahme, so z.B.:
- Informationen über Förderungen des Landes
- Unterweisung in Arbeitsverfahren
- Unterstützung bei Holzverkäufen
- Informationen zum Vorgehen bei eingetretenen Wildschäden und deren Regulierung
- etc.
Die Betreuung ist eine kostenlose Serviceleistung des Vereines!
- Tätige Mithilfe
Auf den ausdrücklichen Wunsch des Waldbesitzers übernimmt die FBG die Durchführung aller forstlichen Maßnahmen durch ihr ausgebildetes Forstpersonal, so z. B.:
- Auszeichnen der Wälder
- Erstellen von Holzlisten
- Holzverkauf
- Beaufsichtigen des Unternehmereinsatzes
- Beantragung von Fördermitteln
- Waldwertgutachten
- Wildschadensgutachten
- etc.
Für die tätige Mithilfe erhebt die FBG für die dem Verein entstandenen Unkosten Leistungsentgelte. Diese Kosten liegen weit unter denen der staatlichen Mitbeförsterung, es lohnt sich schon deshalb Mitglied zu werden.
|